Energieausweis
Energieausweise & GEG ‑Nachweise –
für Wohn- und Nichtwohngebäude
Wir erstellen verbindliche Energieausweise sowie die erforderlichen GEG‑Nachweise für Sie.
Warum ein Energieausweis nötig ist
Seit dem 01. Juli 2014 sind alle Gebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Wird dieser auf Verlangen nicht vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Welche Ausweise gibt es?
Bedarfsausweis
Wohngebäude die weniger als 5 Wohnungen (1 bis 4 Wohnungen) besitzen und bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, benötigen bei Vermietung oder Verkauf den Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis
Bei Wohngebäuden die dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen oder der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, besteht die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
Nichtwohngebäude
Es besteht ebenfalls Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
Unser Service
- Erstellung des passenden Ausweises (Bedarfs‑ oder Verbrauchsausweis).
- Beratung zur Auswahl des optimalen Modells für Ihr Gebäude.
- Kostenlose Informationsmappe – einfach anfordern!
Kontaktieren Sie uns, um Ihren Energieausweis schnell und rechtskonform zu erhalten.
